26.04.2023

In Zwangsarbeit hergestellte Produkte

Beim letzten BGA-Außenwirtschaftsausschuss begrüßte der Vorsitzende Stefan Dircks MdEP Svenja Hahn (Renew-Fraktion). In einem gemeinsamen Gespräch mit York Diergarten, Referent im BMWK, wurde der EU-Verordnungsentwurf zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten im EU-Markt diskutiert.

Am 14. September 2022 hat die EU-Kommission den Vorschlag unterbreitet, Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt werden, auf dem EU-Markt zu verbieten. Der Vorschlag zur Verordnung umfasst Produkte, die in der Europäischen Union für den Inlandsverbrauch sowie für den Export hergestellt oder aus Drittstaaten importiert werden. Die nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten sollen ermächtigt werden, Produkte die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, nach einer Untersuchung, vom EU-Markt zu nehmen. Anschließend sollen die Zollbehörden der EU diese Produkte an den EU-Außengrenzen identifizieren und stoppen.

York Diergarten, Referent im Referat Referat VC6 „Unternehmerische Sorgfaltspflichten“ des BMWK betonte, dass das BMWK mit seiner Arbeit hinsichtlich des EU-Verordnungsentwurfes zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten im EU-Markt erst begonnen hat. Prinzipiell sind jedoch keine zusätzlichen Sorgfaltspflichten, die über den europäischen Lieferkettenrichtlinienvorschlag hinausgehen, vorgesehen. Die Ausschussmitglieder machten unter anderem auf die zahlreichen Überschneidungen insbesondere hinsichtlich der Europäischen Lieferkettenrichtlinie aufmerksam, welche in einer bürokratischen Mehrfachbelastungen für Unternehmen resultieren werden. Auch die Wichtigkeit der Datenbanken wurde thematisiert und eine produktspezifische Ausrichtung der Daten gefordert, da dies maßgeblich für eine korrekte Risikoanalyse ist.  Diergarten erklärte, dass die Beweislast tatsächlich bei den nationalen Behörden liegt, Black/White Lists seien aber nicht vorgesehen, stattdessen werden Datenbanken geschaffen, welche die Behörden bei der Umsetzung der Verordnung unterstützen sollen.

Svenja Hahn wurde kürzlich zur Schattenberichterstatterin des Verordnungsentwurfes von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten im federführenden IMCO-Ausschuss benannt. Sie ist geht davon aus, dass die Verordnung noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Dafür liegen die aktuellen Positionen zu weit auseinander und der Zeitplan ist zu eng getaktet. Die Parlamentsposition zu Forced Labour befindet sich in der Anfangsphase, im Sommer soll eine Ausschussposition erarbeitet sein, im September soll die Abstimmung im Europäischen Parlament stattfinden. Svenja Hahn sieht viele wenig unterstützenswerte Positionen hinsichtlich der europäischen Lieferkettenrichtlinie. Es wird auf eine Wertschöpfungskette (up & down-stream) hinauslaufen, sowie Klagerechte auch für potentiell Geschädigte. Sie befürwortet explizit eine Save-Harbour-Lösung (insbesondere für Länder mit Freihandelsabkommen) sowie eine explizite Konformitätsvermutung innerhalb der EU. Darüber hinaus sieht sie die Forced-Labour Verordnung als kleinen Bestandteil bzw. Ergänzung zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie, es soll kein zweites Lieferkettengesetz werden, Doppelzertifizierungen befürwortet Sie nicht. Svenja Hahn erläuterte zudem große Probleme hinsichtlich der competent authorities, insbesondere in Deutschland (begrenzte Ressourcen von Facharbeiter insbesondere bei der Zollbehörde), die Umsetzung erschweren werden.
 

Ansprechpartner:

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