Ab 1. Juli: Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Die LKW- Maut gilt ab dem 01. Juli 2024 nun auf Autobahnen und Bundesstraßen für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge für den Güterverkehr bestimmt oder dafür genutzt werden.
Handwerksfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.
Die Handwerkerausnahme gilt nur für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die von einem Handwerksbetrieb eingesetzt werden.
Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer tzGm von 7,5 Tonnen oder mehr gibt es keine Handwerkerausnahme.
Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und dabei
- Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen notwendig sind, einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör, und/oder
- handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Lena Schlett
Referentin Verkehr + Logistik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 513
lena.schlett@bga.de
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