Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Das Bundesministerium der Finanzen hat Mitte März 2023 den Diskussionsentwurf zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz zahlreichen Verbänden und Organisationen, darunter dem BGA und den weiteren sieben Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft, zugesandt.
Zentrale Elemente des Diskussionsentwurfs sind im Einzelnen:
- Steuerpflicht
Der Mindeststeuer unterliegen im Inland belegene Geschäftseinheiten großer Unternehmensgruppen, die die Umsatzgrenze nach § 1 MinStG-E (750 Millionen Euro Umsatzerlöse im Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft in mindestens zwei der letzten vier vorangegangenen Geschäftsjahre) überschreiten. Erfasst werden sowohl international als auch nur national tätige Unternehmensgruppen. Für Unternehmensgruppen mit untergeordneter internationaler Tätigkeit (einschließlich nur national tätiger Unternehmensgruppen) ist für die ersten 5 Jahre eine Steuerbefreiung vorgesehen (§ 74 MinStG-E). Die Steuerpflicht der im Inland belegenen Geschäftseinheiten ist unabhängig von der jeweiligen Rechtsform.
- Umfang der Besteuerung
Die Mindeststeuer setzt sich aus dem Primärergänzungssteuerbetrag, dem Sekundärergänzungssteuerbetrag sowie dem nationalen Ergänzungssteuerbetrag zusammen. Insofern unterliegen die großen Unternehmensgruppen mit ihren inländischen und ausländischen Gewinnen gleichermaßen der Mindestbesteuerung. Der Primärergänzungssteuerbetrag und der Sekundärergänzungssteuerbetrag entsprechen dem einer steuerpflichtigen Geschäftseinheit zuzurechnenden Anteil am Steuererhöhungsbetrag einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit. Der nationale Ergänzungssteuerbetrag entspricht dem für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten und der jeweiligen Geschäftseinheit zugeordneten Steuererhöhungsbetrag.
- Berechnungsgrundlagen
Die Berechnung der Mindeststeuer im Diskussionsentwurf entspricht dem international Vereinbarten (länderbezogene Berechnung des Steuererhöhungsbetrags unter Zugrundelegung eines Mindeststeuersatzes von 15 Prozent) und erfolgt auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegung und bestimmter erforderlicher Anpassungen. Auch für den nationalen Ergänzungssteuerbetrag wird vollumfänglich auf diese Berechnungsgrundlagen abgestellt.
- Geringhaltung des Bürokratieaufwands
Ein wichtiger Aspekt bei der Erarbeitung des Diskussionsentwurfs ist die Vermeidung von Bürokratieaufwand, wo dies möglich ist. Dies gilt insbesondere bei zwei wichtigen Regelungsbereichen.
Die internationale Ausrichtung der Besteuerung ist ein begrüßenswerter Schritt, wenn damit vergleichbare und faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Voraussetzung ist jedoch zum einen, dass eine Umsetzung auch in allen Staaten, die sich im Rahmen des OECD-Prozesses hierzu bekannt haben, erfolgt. Zum anderen muss eine überschießende Auslegung der EU-Vorgaben in Deutschland unterbleiben. Auch dürfen die betroffenen Unternehmen dabei nicht mit neuer Bürokratie überzogen werden.


Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de

Wirtschaftssicherheit darf Wettbewerbsfähigkeit nicht schwächen
BGA warnt vor handelspolitischem Kurswechsel.
mehr
Belastungsprogramm für den Mittelstand
Einkommensteuertarifreform
mehr
Flexiblere Arbeitszeit – nicht mit der SPD-Basis
Eine langjährige BGA-Forderung
mehr
Afrika als Zukunftsmarkt der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft
262. Sitzung des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen
mehr
Evaluation der EU-Dual-Use-Verordnung
BGA fordert EU-einheitliche Durchsetzung vor weiteren Änderungen
mehr
Handelspolitik, wirtschaftliche Sicherheit und Vertrauen im Fokus
TBI Transatlantic Dialogue 2026
mehr
Irischer Haushaltsvorschlag spart an Europas Zukunft
Er hält an neuen Unternehmensabgaben fest
mehr
BGA warnt vor handelspolitischem Kurswechsel
Wer den Zugang zu wettbewerbsfähigen Vorprodukten verteuert oder beschränkt, schwächt auch unsere Exportwirtschaft.
mehr
Erfolgreiches Sourcing braucht den Perspektivwechsel
Interview mit Dr. Julia Bellinghausen (IPD) & Marcus Schwenke (BGA e.V.)
mehr
Wirtschaftsforscher legen Herbstgutachten vor
Aufschwung mit Strukturproblemen
mehr
„REGELUNGEN ZU ELEKTRONISCHEN RECHNUNGEN AB 1. JANUAR 2027“
Workshop gemeinsam mit Deloitte
mehr
Mehr Planungssicherheit für die Infrastruktur
Stellungnahme des BGA zum Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz - Finanzierung der Autobahn GmbH
mehr
BGA-Unternehmertag 2026
Systemrelevant für Deutschlands Zukunft
mehr
State of the Union 2026
Mehr Wettbewerbsfähigkeit und neue internationale Partnerschaften
mehr
Veranstaltung zu EU-Mercosur
Vom politischen Rahmen zu konkreten Geschäftschancen
mehr
Arzneimittelversorgung braucht faire Regeln
PHAGRO-Vorsitzender Freitag formuliert Erwartungen des Pharmagroßhandels an Gesundheitsminister Linnemann.
mehr
Verbände fordern Senkung der Stromsteuer statt neuer Belastungen
Aus Sicht der Verbände wäre eine Verteuerung von Strom das falsche Signal.
mehr
Europas Wirtschaft stärken – jetzt müssen auf Worte Taten folgen
Unternehmen brauchen wieder mehr Freiraum für Investitionen und Wachstum.
mehr
Europas Wirtschaft stärken – jetzt müssen auf Worte Taten folgen
Europa braucht messbare Ergebnisse.
mehr
BGA-Unternehmertag: Großhandel mahnt vor Kanzler Merz Reformen für Mittelstand an
Unter dem Motto „Systemrelevant.“ hat der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) heute in Berlin seinen Unternehmertag veranstaltet.
mehr