Modernisierung der Besteuerung muss auf Politikagenda!
Die Komplexität des deutschen Steuerrechts hat in den vergangenen Jahren nicht zuletzt bei Umsetzung internationaler und europäischer Vorgaben deutlich zugenommen. Zudem verliert Deutschland steuerlich an Wettbewerbsfähigkeit. Anders als Deutschland bleiben andere Staaten nicht stehen und modernisieren ihr Steuerrecht. Die steuerliche Belastung für Kapitalgesellschaften liegt in Deutschland immer noch bei knapp 30 Prozent, während sie auf internationaler Ebene in Richtung 21 Prozent gehen. Der BGA hält daher eine grundlegende Modernisierung der Besteuerung in Deutschland für dringend notwendig. Er sieht sich darin auch durch die jüngste Umfrage bei den Unternehmen des Groß- und Außenhandels vom Sommer 2024 bestätigt, nach der 53 Prozent eine Senkung der Steuerbelastung und sogar 89 Prozent den Abbau von Bürokratie und Kostenbelastungen für Topthemen der politischen Agenda für den Standort Deutschland halten.
Der BGA-Ausschuss Steuern und Finanzen hat sich vor diesem Hintergrund in seiner virtuellen Sitzung am 21. August 2024 mit den Berichten der Expertenkommissionen des Bundesministeriums der Finanzen zu einer „bürgernahen Einkommensteuer“ und zu einer „vereinfachten Unternehmensteuer“ befasst. Vorsitzender Thorsten Klindworth, Mitglied des BGA-Präsidiums, unterstrich in seiner Eröffnung, dass angesichts der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung und des internationalen Wettbewerbs eine grundlegende Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts erforderlich ist. Die vorliegenden Vorschläge im Rahmen der anstehenden Gesetzgebungsverfahren gehen diesbezüglich nicht weit genug. In den vorgelegten Maßnahmen sahen die Teilnehmer einen ersten Aufschlag für eine Diskussion über Maßnahmen, die eine Reform der Unternehmensbesteuerung voranbringen können. Plädiert wurde jedoch einen ganzheitlichen Ansatz anzustreben, der auch Tariffragen umfasst und auch verstärkt Hinweise und Einschätzungen aus der betrieblichen Praxis berücksichtigt.
Dem Ausschuss war wichtig, dass die steuerlichen Reformmaßnahmen nicht rein fiskalisch betrachtet werden dürfen, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Dynamisierung der wirtschaftlichen Entwicklung. Deshalb dürfen einzelne Maßnahmen daher nicht tabuisiert werden. Zu einem ganzheitlichen Ansatz, der auf Wachstumsimpulse für mehr Investitionen und Sicherung einer hohen Beschäftigung ausgerichtet ist, gehöre auch, Maßnahmen und Regelungen nicht nur im Steuerrecht auf den Prüfstand zu stellen, sondern auch in anderen, vor allem konsumptiven Bereichen des Haushaltes Potenziale durch Reformen zu heben, so Klindworth abschließend.


Michael Alber
Geschäftsführer
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