05.10.2023

Übergangsfrist zu CBAM gestartet

Zum 1.10.2023 ist die Übergangsphase für die CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) oder auch CO2 Grenzausgleichssystem Berichtspflicht gestartet. Mit ihr will die EU ihre Unternehmen vor den Nachteilen schützen, die ihnen durch strenge europäische Klimaschutzauflagen entstehen. Lange angekündigt, aber mit Details erst sehr spät unterfüttert stellt sie eine Herausforderung für Unternehmen dar. Der BGA hat sich daher - im Schulterschluss mit seinem europäischen Dachverband Eurocommerce - an die Kommission gewandt, und Entlastung sowie Klarstellungen gefordert. Dies durchaus mit Erfolg.

So liegt seit kurzem ein Antwortschreiben der Kommission vor, welches u.a. folgendes klarstellt:

- Über zwei Jahre lang wird die Kommission allen Beteiligten die Möglichkeit geben, die Berichtsmethodik auf der Grundlage der Leitlinien zu testen -
ohne dass eine finanzielle Zahlung fällig wird.
- Es werden mehrere Flexibilitäten eingeführt, um den Schwierigkeiten einiger Branchen/Interessengruppen bei der Erhebung der erforderlichen Daten Rechnung zu tragen.
- Die Meldepflichtigen können alle Methoden zur Bestimmung der Emissionen anwenden, einschließlich ihrer eigenen Methodik und die Standardwerte der Kommission bis Mitte 2024 verwenden.
- Die ersten beiden vierteljährlichen CBAM-Berichte von Januar und April 2024 können bis Juli 2024 geändert und korrigiert werden.
- Ausnahmen von den CBAM-Verpflichtungen existieren für Sendungen, bei denen der innere Wert der CBAM-Waren 150 EUR nicht übersteigt.

Die Kommission bestätigt damit die/eine Lernphase mit obligatorischer Berichterstattung. Sie sei für den Erfolg des CBAM unerlässlich, da sie der Kommission unter anderem die Möglichkeit gibt, ihren Ansatz für die Festlegung der in der endgültigen Phase geltenden Regeln zu überdenken und Spielraum für eine Anpassung des Systems entsprechend den aus dem Lernprozess gezogenen Schlussfolgerungen zu schaffen. Außerdem werden die Dienststellen der Kommission angewiesen, eine Informationskampagne durchführen, um Importeure und Behörden bei der Vorbereitung auf die Meldepflicht zu unterstützen. Diese Kampagne, die bereits angelaufen ist, umfasst Webinare und E-Learning-Programme, einen Leitfaden für die Überwachung, Berechnung und Berichterstattung über eingebettete Emissionen für Importeure während des Übergangszeitraums sowie eine (optionale) Kommunikationsvorlage zur Erleichterung der Informationsübermittlung zwischen Betreibern und Importeuren. Der Link dazu findet sich hier: Carbon Border Adjustment Mechanism (europa.eu)
 

Ansprechpartner:

Lisa-Marie Brehmer
Referentin Europa, Büroleitung Präsident und Hauptgeschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 552
lisa-marie.brehmer@bga.de