27.07.2023

Visaverfahren für den Schengenraum demnächst digital

Künftig werden die Visaverfahren im gesamten Schengenraum vollständig digitalisiert. Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Rat kurz vor der Sommerpause geeinigt. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag liegt vor. Die vereinbarten Vorschriften sollen durch die Digitalisierung modernisiert, vereinfacht und vereinheitlicht werden. Das umfasst die Visumverfahren für Drittstaatsangehörige, die ein Visum beantragen, ebenso wie die Mitgliedstaaten, die diese Visa erteilen. Dieser überfällige Schritt der Digitalisierung der Visumverfahren und Reisedokumente gilt als entscheidender Baustein, um ein wirksames Management der EU-Außengrenzen zu gewährleisten.

Die neue EU-Verordnung sieht insbesondere Folgendes vor:
 

  • eine einheitliche EU-Online-Visumantragsplattform, über die Antragsteller online ein Schengen-Visum beantragen können – bei für alle Länder einheitlicher Visumgebühr, unabhängig davon, welches Schengen-Land sie besuchen möchten.
  • Die Online-Visumantragsplattform wird im Einzelnen:
  • den Antragstellern ein sicheres Konto zur Verfügung stellen, über das sie online ihren Antrag stellen und die Entscheidung über ihren Antrag erhalten können,
  • Antragstellern aktuelle Informationen über Schengen-Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt sowie alle zweckdienlichen Informationen zu den Anforderungen und Verfahren (beispielsweise zu Belegen, der Visumgebühr oder Notwendigkeit eines Termins zur Erfassung biometrischer Identifikatoren) liefern,
  • automatisch bestimmen, welches Schengen-Land für die Prüfung eines Antrags zuständig ist, wenn der Besuch mehrerer Mitgliedstaaten geplant ist,
  • eine Chatbot-Funktion enthalten, um Fragen von Antragstellern benutzerfreundlich zu beantworten.
  • den Ersatz der Schengen-Visummarke durch ein digitales Schengen-Visum (verschlüsselter 2D-Strichcode), das auch für Visa für den längerfristigen Aufenthalt gelten wird. Es wird auch von EU-Ländern ausgestellt, die die Schengen-Vorschriften noch nicht vollständig anwenden (Bulgarien, Rumänien, Zypern),
  • einen Übergangszeitraum von sieben Jahren für die Mitgliedstaaten, um die Plattform zu übernehmen.

Nächste Schritte
Die Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden.
Mehr Informationen gibt es hier: Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council as regards the digitalisation of the visa procedure (europa.eu)
 

Ansprechpartner:

Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de