Inkrafttreten der klimapolitischen Sektorleitlinien
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMKW) teilte mit, dass die klimapolitischen Sektorleitlinien für die Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes bereits am 01. November 2023 in Kraft treten.
Die Leitlinien sollen dazu dienen, die Dekarbonisierungs- und Transformationsziele der Bundesregierung auch im Bereich der Außenwirtschaftsförderung umzusetzen. Erstmal werden ab dem Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei der Entscheidung über die Förderwürdigkeit von Exportkredit- und Investitionsgarantien, insbesondere auch den sog. Hermesdeckungen, klimapolitischen Maßstäbe angesetzt.
Ab dem 01. November 2023 werden die Geschäfte hinsichtlich ihrer klimapolitischen Förderungswürdigkeit in eine von drei Kategorien eingestuft:
• Geschäfte, die sich für die „grüne“ Kategorie qualifizieren erhalten eine Reihe von Deckungserleichterungen;
• Geschäfte aus der „weißen“ Kategorie sind zu unveränderten Konditionen deckungsfähig;
• Geschäfte der „roten“ Kategorie sind von einer zukünftigen Deckung ausgeschlossen.
Der BGA hat sich kritisch am im Vorfeld stattgefundenen Konsultationsprozess beteiligt. Dabei wurde unter anderem angemerkt, dass spürbare Wettbewerbsnachteile auf dem internationalen Markt drohen, wenn es zu Einschränkungen bei Diversifizierungsvorhaben und erneut steigenden Berichts- und Nachweispflichten kommt.
Hier finden Sie die abgestimmte finale Version der Sektorleitlinien für die Investitionskreditgarantien und die Exportkreditgarantien für die Bereiche Energie, Industrie und Transport, den Bericht zum Konsultationsprozess sowie den Fragen- und Antwortenkatalog (FAQs).
Bei Rückfragen zur Klimastrategie und den Sektorleitlinien für die Exportkreditgarantien wenden Sie sich gerne an das Klima-Team bei Euler Hermes klima@exportkreditgarantien.de. Für Rückfragen im Zusammenhang mit den Investitionsgarantien können Sie sich an das Team von PwC Investitionsgarantien@de.pwc.com wenden.


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