23.08.2023

Reform der Grunderwerbsteuer

Durch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum Januar 2023 besteht aus Sicht der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft für den Gesetzgeber Handlungsbedarf gerade im Grunderwerbsteuerrecht. Der BGA hat daher gemeinsam mit sieben Spitzenverbänden der Wirtschaft in einer gemeinsamen Eingabe vom 8. August 2023 dafür plädiert, die Reform der Share-Deal-Besteuerung als Gelegenheit zu sehen, um das Grunderwerbsteuerrecht wieder praktikabel und umsetzbar zu gestalten. Sie begrüßen die Initiative des Bundesministeriums der Finanzen, eine solche Reform anzustoßen und appellieren an die Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen für Steuern der Bundesländer, den Reformplänen offen gegenüberzustehen und die dringend notwendige Modernisierung des Grunderwerbsteuerrechts zu begleiten.

Ansprechpartner:

Michael Alber
Geschäftsführer Volkswirtschaft + Finanzen
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de