Trumps Zölle und deren Auswirkungen
Am 10. Februar veröffentlichte das Weiße Haus ein Dekret (Executive Order), mit dem die Wiedereinführung der 2018 verhängten US-Zölle auf Stahlimporte in Höhe von 25 Prozent aus allen Drittländern angekündigt wurde. Am nächsten Tag erfolgte ein weiteres Dekret, in der auch die Wiedereinführung sowie die Erhöhung von zehn auf 25 Prozent von US-Zöllen auf Aluminiumimporte verkündet wurde. Zudem sollen die Zölle mehr Stahl- und Aluminiumerzeugnisse umfassen als bisher (die Produktlisten sind aktuell noch nicht im US-Amtsblatt, dem Federal Register, veröffentlicht) und ab dem 12. März 2025 erhoben werden.
Mit den beiden Dekreten werden bestehende Abkommen, mit denen die EU, aber auch Argentinien, Australien, Brasilien, Japan, Kanada, Mexiko, Südkorea und das Vereinigte Königreich, Ausnahmen wie beispielsweise Quotenregelungen ausgehandelt hatten, beendet. Zudem sollen US-Importeure künftig keine individuellen Ausnahmen von den Zöllen mehr beantragen können, auch wenn ein bestimmtes Produkt nicht in ausreichender Menge oder Qualität in den USA verfügbar ist. Bestehende Ausnahmen laufen spätestens am 12. März aus.
Präsident Trump begründet die Zölle damit, dass die weiterhin hohen Importmengen von Stahl und Aluminium aus Ländern, mit denen Abkommen geschlossen wurden, eine Gefahr für die "nationale Sicherheit" der USA darstellten und die heimische Wirtschaft schädigten, die unter den angestrebten Produktionskapazitäten zurückbliebe. Auch die globalen Stahl-Überkapazitäten sowie der Vorwurf, dass Waren aus Ländern ohne Ausnahmeregelungen (bspw. China) über Länder mit Ausnahmeregelungen (bspw. Mexiko) zollfrei in die USA gelangen, werden als Grund angeführt.
Innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung der Dekrete soll überprüft werden, ob die Zölle auf weitere Downstream-Produkte ausgeweitet werden sollten. Auch US-Produzenten und Industrieverbände sollen die Ausweitung auf weitere Produkte beantragen können.
Ankündigung reziproker Zölle
Am 13. Februar unterzeichnete Präsident Trump zudem ein weiteres Dekret, in dem reziproke Zölle (reciprocal tariffs) angekündigt werden. Anhand eines „Fair and reciprocal plan“ sollen für jeden Handelspartner „das Äquivalent eines auf Gegenseitigkeit beruhenden Zolls“ festgelegt werden. Damit sollen unfaire und unausgewogene Handelspraktiken adressiert werden. Neben Zöllen, die von Handelspartnern erhoben werden, sollen auch weitere Aspekte in die Berechnung der reziproken Zölle einfließen:
- Steuern, die aus Sicht der Regierung unfair oder diskriminierend seien oder extraterritorial angewendet werden, beispielsweise Mehrwertsteuern;
- Kosten, die aufgrund von nichttarifären Handelshemmnissen, unfairen oder schädlichen Handlungen, Richtlinien oder Praktiken, wie beispielsweise Subventionen oder aufwändigen regulatorischen Anforderungen, entstünden;
- Praktiken, die aus Sicht er US-Regierung zu nachteiligen Wechselkursen führen würden, sowie
- weitere Praktiken, die aus Sicht der US-Regierung (US-Handelsbeauftragter in Absprache mit dem US-Finanzminister, dem US-Handelsminister und dem Senior Counselor to the President for Trade and Manufacturing), den Markzugang von US-Unternehmen oder den fairen Wettbewerb strukturell behindern würden.
Nach der Veröffentlichung der Berichte sollen im nächsten Schritt die zuständigen Behörden (v. a. das Handelsministerium und das Büro des US-Handelsbeauftragten) die Auswirkungen untersuchen, die nicht-reziproke Handelsvereinbarungen auf die USA haben und einen Bericht vorlegen, in dem Gegenmaßnahmen dargelegt werden. Im Dekret wird kein genaues Datum genannt, wann die reziproken Zölle in Kraft treten werden. Denkbar wäre aber, dass die Zölle bereits ab dem 2. April 2025 erhoben werden.


Marcus Schwenke
Abteilungsleiter Außenhandelspolitik + Importförderung + Entwicklungszusammenarbeit + Projekte
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 594
marcus.schwenke@bga.de

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