Wirtschaftssicherheit darf Wettbewerbsfähigkeit nicht schwächen
In einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesaußenminister Johann Wadephul und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche warnt der BGA vor einer zunehmenden staatlichen Lenkung des europäischen Außenhandels. Anlass ist eine deutsch-französische Initiative, die weitreichende neue Handelsschutzinstrumente und europäische Präferenzregelungen vorsieht.
Mit einem gemeinsamen Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am 5. Oktober 2026 eine umfassende Neuausrichtung der europäischen Handels- und Industriepolitik angestoßen. Hintergrund sind der wachsende Druck einzelner Industriezweige, sich gegen zunehmende Importe insbesondere aus China abzuschirmen, sowie Sorgen über strategische Abhängigkeiten Europas. Die deutsch-französische Annäherung ist offenbar auch Teil eines politischen Kompromisses: Medienberichten zufolge kommt Deutschland Frankreich bei europäischen Präferenzregelungen entgegen, während Frankreich im Gegenzug eine Lockerung des für 2035 vorgesehenen Verbrenner-Aus unterstützt.
Das begleitende deutsch-französische Non-Paper fordert unter anderem eine Verschärfung bestehender Handelsschutzinstrumente, ein neues Diversifizierungsinstrument und zusätzliche Möglichkeiten, den Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu beschränken.
Der BGA sieht darin eine bemerkenswerte handelspolitische Richtungsänderung und hat seine Bedenken in einem Schreiben an Bundeskanzler Merz sowie Bundesaußenminister Johann Wadephul und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche deutlich gemacht.
Wirtschaftssicherheit darf nicht zum Vorwand für Protektionismus werden
Der BGA unterstützt das Ziel, kritische wirtschaftliche Abhängigkeiten zu reduzieren und unfairen Handelspraktiken wirksam entgegenzutreten. Allerdings warnen wir davor, unterschiedliche Herausforderungen wie staatliche Subventionen, strategische Lieferabhängigkeiten und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen miteinander zu vermischen.
Nicht jeder verlorene Marktanteil sei Ausdruck unfairen Wettbewerbs und nicht jede Importabhängigkeit ein Sicherheitsrisiko. Die EU verfüge zudem bereits über weitreichende Handelsschutzinstrumente. Bevor neue Eingriffsbefugnisse geschaffen werden, müsse daher nachgewiesen werden, welche konkreten Regelungslücken bestehen.
„Europa darf Protektionismus nicht mit Protektionismus beantworten.“ Diese Botschaft steht im Mittelpunkt unserer Kritik. Gerade Deutschland sei als exportorientierte Volkswirtschaft auf offene Märkte und wettbewerbsfähige Importe angewiesen.
Drei Vorhaben im Fokus der Kritik
Besondere Bedenken äußert der BGA gegenüber einem neuen Instrument gegen systemische Marktverzerrungen. Dieses könnte weitreichende Maßnahmen bis hin zum Ausschluss ausländischer Anbieter vom europäischen Binnenmarkt ermöglichen. Zugleich soll die Anwendung erleichtert werden, indem Maßnahmen auf Vorschlag der Kommission wirksam werden könnten, sofern keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten widerspricht. Aus Sicht des BGA müssen mit der Reichweite solcher Eingriffsmöglichkeiten auch die Anforderungen an ihre Begründung, Verhältnismäßigkeit und politische Kontrolle steigen.
Kritisch bewertet der Verband auch das geplante EU-Diversifizierungsinstrument. Die Europäische Kommission erwägt zusätzliche Zölle, um Unternehmen zur Erschließung alternativer Bezugsquellen zu bewegen. Solche Maßnahmen könnten bestehende Lieferbeziehungen verteuern, ohne dass tatsächlich neue, wirtschaftlich tragfähige Beschaffungsalternativen entstehen. Diversifizierung müsse deshalb durch Marktöffnung, Freihandelsabkommen und gezielte Anreize ermöglicht werden, statt Unternehmen durch Handelsbeschränkungen zu bestimmten Beschaffungsentscheidungen zu drängen.
Beim Industrial Accelerator Act (IAA) warnt der BGA insbesondere vor europäischen Präferenzregelungen und starren Local-Content-Vorgaben. Diese könnten Vorprodukte verteuern, internationale Lieferketten beeinträchtigen und zusätzliche Bürokratie verursachen. Es wäre widersprüchlich, neue Freihandelsabkommen zur Diversifizierung abzuschließen und gleichzeitig Produkte dieser Handelspartner zu benachteiligen.
Vier Forderungen an die Bundesregierung
Der BGA fordert die Bundesregierung auf, bei den weiteren europäischen Beratungen vier Grundsätze sicherzustellen: Vorrang bestehender Handelsschutzinstrumente vor neuen Eingriffsbefugnissen, Diversifizierung durch Marktöffnung statt durch Zwang, eine enge Begrenzung europäischer Präferenzregelungen sowie verbindliche gesamtwirtschaftliche Folgenabschätzungen.
Besonders wichtig ist dabei, die Auswirkungen der verschiedenen Instrumente nicht isoliert zu betrachten. Zusätzliche Zölle, Marktzugangsbeschränkungen und europäische Präferenzen könnten sich gegenseitig verstärken und die Kosten für Handelsunternehmen und nachgelagerte Industrien erheblich erhöhen. Wir sehen darin auch einen Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen, unternehmerische Freiheit zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu verbessern.
Die zentrale Botschaft des BGA lautet deshalb: „Europa wird nicht dadurch wettbewerbsfähiger, dass es den Wettbewerb einschränkt.“ Deutschland müsse auch künftig eine starke Stimme für offenen, regelbasierten Handel bleiben. Wirtschaftssicherheit entstehe durch leistungsfähige Unternehmen, verlässliche internationale Partnerschaften und diversifizierte Lieferketten – nicht durch zunehmende Abschottung.


Marcus Schwenke
Abteilungsleiter Außenhandelspolitik + Importförderung + Entwicklungszusammenarbeit + Projekte
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 594
marcus.schwenke@bga.de

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