Bundesrat stimmt Tariftreuegesetz zu
Der Bundesrat hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) in seiner Sitzung am 27. März 2026 zugestimmt.
Der Bundesrat hat damit die Chance vertan, weitere Änderungen am Gesetz zu fordern und damit eine wachstumsfreundliche, rechtskonforme und bürokratieärmere Lösung auf den Weg zu bringen. Es bleibt daher dabei: Trotz letzter Änderungen im Bundestag, wie der Herausnahme der Lieferleistungen aus dem Anwendungsbereich, ist das Tariftreuegesetz eine Belastung für Wirtschaft und Tarifautonomie. Entgegen den Ankündigungen zum Bürokratieabbau schafft die Bundesregierung hier einen weiteren Bürokratieverstärker und zerstört so weiter Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit.
Das Tariftreuegesetz muss nun noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Verfahren zur Festsetzung maßgeblicher Tarifbedingungen für die Auftragsvergabe des Bundes wird dann noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Zum Positionspapier geht es hier.


Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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denis.henkel@bga.de

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