Die 11. Änderungsverordnung für Lang-LKW kommt!
Vergangene Woche hat das Bundesumweltministerium (BMUV) der aus dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) stammenden 11. Änderungsverordnung für Lang-Lkw zugestimmt.
Der BGA hat sich lange dafür eingesetzt und auch im Februar 2023 mit einer gemeinsamen Verbände Initiative das Thema vorangetrieben. Die Zustimmung der Verordnung ist der richtige und wichtige Schritt dazu.
Das sind gute Nachrichten für alle Unternehmen von Großhandel und Außenhandel und vor allem auch für die Umwelt. Durch den Einsatz des Lang-LKW können bis zu drei konventionelle Lkw-Einheiten ersetzt werden. Bei identischem Transportvolumen wird der Energie- und Personaleinsatz gesenkt und der -Ausstoß um bis zu 25 Prozent reduziert.
So leistet der Verkehrsbereich seinen Beitrag zum Klimaschutz. Diese schnell umsetzbaren Maßnahmen müssen jetzt genutzt werden.
Offen ist noch, wie es mit dem Typ 1-Lang-Lkw, den „verlängerte Sattelauflieger“, weitergeht. Die Zulassung für den Testbetrieb läuft noch bis zum 31.12.2023. Was nach Ablauf der Frist geschieht, ist noch nicht geklärt.
Lena Schlett
Referentin Verkehr + Logistik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 513
lena.schlett@bga.de
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