EU-Data Act ist wichtiger Schritt für Data Economy
Das umfangreiche Gesetzespaket soll Unternehmen und der Bevölkerung künftig unter anderem Zugang zu Daten gewähren, die auch durch industriell und gewerblich genutzte Smart Devices erzeugt werden. Diese Daten können Unternehmen nutzen, um Services zu entwickeln oder Dienstleistungen zur Prozessoptimierung einzukaufen. In der vergangenen Woche hat der Bundestag die Umsetzung des EU-Data Acts beschlossen.
BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura dazu: „Europa muss in der Entwicklung seiner eigenen Data Economy viel aufholen. Die bisherige Entwicklung hin zu Datenmonopolen ist ein langfristiger Nachteil, besonders für den Mittelstand. Der EU-Data Act ist deshalb ein wichtiger Schritt, dessen Bedeutung noch unterschätzt wird. Er wird es dem Großhandel erlauben, sein Serviceangebot für Kunden weiter auszubauen. Gleichzeitig können Unternehmen stärker von der Nutzung selbst erzeugter Daten profitieren.“
Trotz seiner wünschenswerten Effekte gibt es auch Kritik und Forderungen nach Nachbesserungen. Dirk Jandura weiter: „Dass der EU-Data Act Daten nicht miteinschließt, die durch Software erzeugt werden, ist ein Anachronismus. Zudem nimmt der Gesetzgeber mit dem Data Act auch wirtschaftliche Risiken in Kauf. Aufgrund der fehlenden Zugriffsmöglichkeiten auf Hersteller außerhalb der EU werden Importeure von Smart Devices künftig wie Hersteller behandelt. Sie müssen sicherstellen, dass die Daten der von ihnen importierten Geräte zur Verfügung gestellt werden. Das kann für die betroffenen Unternehmen zum Risiko werden, da sie in der Regel keinen Zugriff auf diese Daten haben und hier stark von den Herstellern abhängig bleiben.“


Michael Nitsche
Abteilungsleiter Digitalpolitik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 582
michael.nitsche@bga.de

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