12.10.2026

BGA für steuerfreien Übergang von Betriebsvermögen

„Die Begünstigung im Erbschaftsteuerrecht zu streichen, um die Staatseinnahmen zu erhöhen, wäre der falsche Weg. Auch eine pauschale Besteuerung sehen wir kritisch, da sie nur mit einem leistungsfeindlich hohen Steuersatz aufkommensneutral wäre. Sollte das Verfassungsgericht Änderungen verlangen, müssen diese gezielt und ohne zusätzliche Verschärfungen umgesetzt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen unter hohem Kosten- und Liquiditätsdruck. Zusätzliche Steuerlasten würden Investitionen erschweren und die Unternehmensnachfolge gefährden“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA), anlässlich der Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts am 12. und 13. Oktober 2026 zum Übergang von Betriebsvermögen auf einen Nachfolger.

 

„Wir setzen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Unternehmensnachfolge im Grundsatz bestätigt. Sie ist entscheidend, damit mittelständische Familienunternehmen weiterentwickelt, Arbeitsplätze gesichert und Betriebe erfolgreich an die nächste Generation übergeben werden können“, so Jandura abschließend.

 

12. Oktober 2026

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