Belastungsprogramm für den Mittelstand
Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 wurde am 8. Oktober 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil beziffert das Entlastungsvolumen auf 10 Milliarden Euro. Entlastet werden sollen kleine und mittlere Einkommen. Verschwiegen werden die Mehrbelastungen für Mittelstand und insbesondere für Personenunternehmen. Weitere milliardenschwere Mehrbelastungen sind bereits auf dem Weg.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stellt in der 1. Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 die geplante Erleichterung für kleine und mittlere Einkommen hervor und sprach von Entlastungen in Höhe von 10 Milliarden Euro. Dabei gerät aus dem Blick, dass diesen Verbesserungen erhebliche Mehrbelastungen gegenüberstehen, die Unternehmen und Bürger direkt oder indirekt treffen werden. Die sogenannte Reichensteuer und die Anhebung der Pauschalbesteuerung geringfügig Beschäftigter sollen rund 2,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen bringen. Darüber hinaus sind mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 bereits milliardenschwere Mehreinnahmen aus Verbrauchsteuern vorgesehen. Diese werden zwar bei den Unternehmen erhoben, letztlich aber von den Endverbrauchern getragen.
Tabaksteuer, Zuckergetränkesteuer, Alkohol-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie Alkopopsteuer sollen dem klammen, sparunwilligen Staat aus der Klemme helfen. Eine Plastiksteuer soll 2027 folgen. Hinzu kommen Mehreinnahmen aus der Anhebung der Bemessungsgrenzen bei den Sozialversicherungen. Zudem läuft der Tankrabatt zum Jahresende wieder aus. Von den versprochenen Entlastungen wird wenig bis nichts übrigbleiben. Unternehmen und Bürger müssen faktisch mit steigenden Steuern- und Abgabenbelastung sowie zusätzlicher Bürokratie infolge der Ausweitung steuerlicher Belastung rechnen.
Vor diesem Hintergrund hat der BGA gemeinsam mit den weiteren sieben Spitzenverbänden in einem Schreiben an die Fachebene des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Oktober 2026 aufgezeigt, welche Reformen notwendig sind, um die wirtschaftliche Dynamik zu stärken und dadurch wachstumsbedingt höhere Steuereinnahmen zu ermöglichen.
Im Mittelpunkt des Schreibens stehen gezielte Nachbesserungen bei Umwandlungen, der Thesaurierungsbegünstigung und der Körperschaftsteuer. Ziel ist es, diese praktikabel zu gestalten und dadurch Rechtsformneutralität für Personenunternehmen zu schaffen. Zudem plädieren die Spitzenverbände für weitere strukturelle Reformen: für Vereinfachungen bei der Lohnsteuer und bei der steuerlichen Behandlung von Werbeartikeln, eine konsequente Digitalisierung der Besteuerungsverfahren sowie die Umsetzung eines Direktverrechnungsmodells noch vor 2030.


Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de

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